:: Ansuchen ::

Wo kann um Althaussanierung angesucht werden?

Um Bewilligung einer Althaussanierung kann mit dem Formular Nr. 0358009 (rote Mappe) angesucht werden.
Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. direkt beim Amt der NÖ Landesregierung:

Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A, Zi. 207
Telefon: 02742 / 9005 - 14036 oder 15605
Fax: 02742 / 9005 - 14065




Sollte die Endabrechnung des Bauvorhabens bereits erfolgt sein, wenden Sie sich bitte an:

Außenstelle der Abteilung Wohnungsförderung bei der BH BRUCK/L.
2460 Bruck/L., Fischamenderstr. 10
Telefon: 02162 / 9025 - 11324 oder 11325
Fax: 02162 / 9025 - 11328




Im Rahmen der Dezentralisierung können Ansuchen um Wohnungsförderung auch bei den Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung bei den Bezirkshauptmannschaften eingereicht bzw. gekauft werden.



Welche Unterlagen brauche ich dazu?

Folgende Beilagen sind dem Ansuchen anzuschließen:

  • Ansuchen mit Beilagen (Formblatt)


  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug), Pachtvertrag oder Mietvertrag samt Zustimmungserklärung des Hauseigentümers zur Durchführung der Verbesserungs- und Sanierungsarbeiten


  • Detaillierte Kostenvoranschläge


  • Vorpromesse (vorläufige Zusage des Kreditinstitutes für ein Darlehen zur Finanzierung der Arbeiten)


  • Sofern erforderlich: rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift und Baubeschreibung


Die Einreichung wird von der Förderungsstelle mit der Bekanntgabe eines Kennzeichens bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt kann mit den Sanierungsarbeiten, auf eigenes Risiko und ohne dass ein Anspruch auf Förderung besteht, begonnen werden.

Beantragen können die Förderung natürliche Personen, die Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Pächter oder Mieter sind.
Der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.








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